Ihre Entwicklungen geben dem Stand der Technik den entscheidenden Kick oder verbessern durch eine kleine, aber intelligente Lösung bestehende Techniken. Schützen Sie diese Erfindungen durch ein
PATENT oder GEBRAUCHSMUSTER
Patent – Erfindungen mit neuen technischen Merkmalen, die Erfindungshöhe aufweisen und gewerblich anwendbar sind.
Gebrauchsmuster – Erfindungen (keine Verfahren) mit neuen technischen Merkmalen, die Erfindungsqualität aufweisen und gewerblich anwendbar sind.
Die vollständigen Unterlagen einer Anmeldung werden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München eingereicht. Damit Sie keine unnötigen Ausgaben haben und auch nicht zu den 80% Anmeldern gehören, die versuchen schon Bekanntes anzumelden, sollten Sie auf jeden Fall vor der Anmeldung eine Recherche durchführen. Falls Sie dann noch rechtliche Fragen haben, melden Sie sich am besten zu einer kostenlosen Erfinderberatung an. Nach der Recherche und ihrer Entscheidung ein Patent oder Gebrauchsmuster anzumelden füllen Sie das Anmeldeformular aus, erstellen eine Beschreibung ihrer Erfindung und formulieren umfassende Schutzansprüche, des weiteren werden je nach Thema auch Zeichnungen benötigt. Da die Formulierung einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung nicht einfach ist, sollte die Hilfe eines Patentanwalts in Anspruch genommen werden.
Wollen Sie Schutz in mehreren Ländern erreichen, dann wählen Sie die Möglichkeit einer europäischen Anmeldung. Diese hilft Ihnen Zeit und Kosten zu sparen, denn Sie müssen nicht in jedem einzelnen nationalen Patentamt Schutz beantragen, sondern reichen die kompletten Anmeldeunterlagen in einer der drei Verfahrenssprachen (deutsch, englisch, französisch) bei einem zuständigen nationalen oder dem Europäischen Patentamt (München, Berlin oder Den Haag) ein. Beachten Sie, dass die europäischen Länder, in denen Sie Schutz beantragen möchten, nicht mit der Europäischen Union übereinstimmen.
Weitere Infos und Anmeldeunterlagen: www.epo.org
Oder melden Sie international beim Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Patentamt an. Bei einer PCT-Anmeldung können Sie sowohl die europäischen Länder im Schutzumfang berücksichtigen als auch zusätzlich weitere wichtige Staaten z. B. USA, Japan, Kanada, China benennen.
Weitere Infos: www.wipo.int
Da die Anmeldeformulare bei EP- bzw. WO-Anmeldungen sehr komplex sind, ist es ratsam einen Patentanwalt mit der Anmeldung zu beauftragen.