Patent

Von der Idee zum Patent

Das Patent ist das traditionsreichste und technischste unter den gewerblichen Schutzrechten. Der Patentschutz für Sachpatente oder Verfahren ist nicht leicht zu erlangen, kann sich aber als äußerst wertvoll erweisen. Patente sind der Puls des technologischen Fortschritts, das Herz innovativer Technikunternehmen – und somit von enormer wirtschaftlicher Bedeutung.

Schutzvoraussetzungen

Ein Patent wird für eine technische Erfindung erteilt,

(1) die neu gegenüber dem Stand der Technik ist,

(2) auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und

(3) gewerblich anwendbar ist.

Stand der Technik ist alles, was der Öffentlichkeit in schriftlicher Form, in mündlicher Form und in sonstiger Form zugänglich gemacht wurde. Beispiele hierfür sind: Patentveröffentlichungen, Vorträge, Fachzeitschriftenartikel, veröffentlichte Videos, Social Media Beiträge, Webseiten, Messen und Ausstellungen.

Wir bieten Ihnen Neuheitsrecherchen an und recherchieren für Sie weltweit Patentliteratur, damit Sie einschätzen können, ob relevante Patentanmeldungen, Patente oder Gebrauchsmuster Ihrer Erfindung entgegenstehen. Auf diese Weise können Sie Ihre Investition in eine Patentanmeldung besser abwägen – erst recherchieren, dann investieren.

Kurz und wichtig:

  • 18 Monate nach dem Anmeldetag wird in der Regel die Offenlegungsschrift (A1) publiziert.
  • Innerhalb von 7 Jahren ab Anmeldetag kann Prüfungsantrag auf Erteilung gestellt werden.
  • Innerhalb des ersten Jahres ab dem ersten Anmeldetag kann in anderen Ländern Patentschutz beantragt werden – Prioritätsbeanspruchung.
  • Ab dem dritten Jahr nach der Anmeldung sind Jahresgebühren zu bezahlen.
  • Weitere Informationen finden Sie unter: www.dpma.de
  • Überwachen Sie ihre technischen Schutzrechte, damit Ihre Investitionen gesichert sind.