Gebrauchsmusterschutz

Was ist der Unterschied zwischen einem Patent und Gebrauchsmuster?

Das Patent ist ein geprüftes Schutzrecht während das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht ist. Dies bedeutet, dass eine Gebrauchsmusteranmeldung nach der Einreichung beim Patentamt nicht auf Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Anwendbarkeit geprüft wird. Es wird kein Stand der Technik vor Eintragung des Gebrauchsmusters ermittelt. Daher ist es von Vorteil eine Recherche im Vorfeld durchzuführen, um abschätzen zu können, ob das Gebrauchsmuster tatsächlich schutzfähig ist.

Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster

  • Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht.
  • Technische, chemische und biologische Verfahren sind nicht schutzfähig.
  • Ein Patent kann 20 Jahre aufrechterhalten werden, das Gebrauchsmuster maximal 10 Jahre.
  • Für Gebrauchsmuster gilt eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten, d.h. die Veröffentlichung darf maximal 6 Monate vorher geschehen. Beim Patent darf KEINE Veröffentlichung vorher stattfinden.

Um die Neuheit Ihrer Erfindung zu prüfen, unterstützen wir Sie mit folgenden Recherchen:

Recherche zum Stand der Technik (Neuheitsrecherche)
Begleitete Recherche