Einspruch einlegen
Sollte Sie der Meinung sein, dass ein Patent zu Unrecht erteilt wurde, können Sie bis neun Monate nach der Patentveröffentlichung Einspruch einlegen. Dabei müssen Sie schriftlich alle Argumente vorbringen, die gegen die Patenterteilung sprechen und aus Ihrer Sicht im Prüfungsverfahren außer Acht gelassen wurden. Beispielsweise können Sie eine Veröffentlichung über die Erfindung benennen, die vor dem Anmeldetag des Patents veröffentlicht wurde und im Prüfungsverfahren nicht berücksichtigt wurde.
Die Einspruchsrecherche liefert Ihnen dazu wichtiges Material.
Gerne beraten wir Sie individuell.
Einspruchsfrist
Gegen die Patenterteilung kann jedermann innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents im Patentblatt Einspruch einlegen. Ansonsten ist das Patent nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Das Patent gilt dann rückwirkend ab dem Anmeldetag maximal 20 Jahre. (Quelle: DPMA)
Mit einer Patentüberwachung werden konkurrierende Patente rechtzeitig entdeckt: