Design-Recherche

Ihre Situation:

Das Design von Produkten kann als Geschmacksmuster geschützt werden. Bevor Sie selbst ein Geschmacksmuster anmelden, sollten Sie nach bereits eingetragenen Mustern recherchieren, um keine Rechte Dritter zu verletzen.

Achtung: Das Deutsche Patent- und Markenamt führt solche Prüfungen nicht durch.

Unsere Leistung:

Wir vergleichen alle bereits registrierten Designs mit dem von Ihnen entworfenen Muster. Ermitteln wir ähnliche oder identische Geschmacksmuster, senden wir Ihnen den jeweiligen Registereintrag zu. Recherchiert wird nach deutschen, internationalen und Gemeinschaftsgeschmackmustern.

Nächster Schritt:

Recherche beauftragen

Zur Rechercheunterstützung an Ihrem Arbeitsplatz steht Ihnen unser persönlicher Online-Recherche-Berater zur Verfügung.

Weiterführende Informationen:

Geschmacksmusterbroschüre DPMA

Informationen zum Geschmacksmusterschutz

Erfinderrechtsberatung