Geben Sie Ihrem Produkt, Ihrer Dienstleistung oder Ihrer Firma einen Namen. Und wenn Sie nicht wollen, das ein anderer diesen Namen benutzt, dann lassen Sie ihn schützen als
MARKE
Die Marke darf nicht beschreibend und muss unterscheidungskräftig sein, kein Hoheitszeichen und keine irreführenden Angaben beinhalten. Sie kann aus Begriffen und/oder Abbildungen (Logos) bestehen.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Da das Amt nur eine formale Prüfung durchführt, sollte vor der Anmeldung eine Recherche erfolgen. Falls Ihre Marke verwechselbar ähnlich mit älteren bestehenden Schutzrechten sein sollte, so wird dies erst im Widerspruchsverfahren geklärt.
Anmeldung beim Harmonisierungsamt für Marken, Muster und Modelle für alle Länder der EU. Eine Auswahl bestimmter Länder ist nicht möglich.
Weitere Infos: http://oami.europa.eu
Bevor eine IR-Marke angemeldet wird, muss beim DPMA eine nationale deutsche Markenanmeldung vorliegen. Markenschutz kann in allen Ländern des Abkommens oder nur in ausgewählten Ländern beantragt werden.
Weitere Infos und Anmeldeunterlagen: www.wipo.int, sowie Merkblatt des DPMA zur internationalen Registrierung einer Marke
Bei Firmenbezeichnungen kann nicht nur das Markenrecht betroffen sein, auch das Namensrecht findet hier Anwendung. Deshalb sollte eine Recherche im Handelsregister dazugehören.
Die Präsenz im Internet ist fast unumgänglich, will man seine Produkte oder Dienstleistungen marktgerecht anbieten. Eine Überprüfung der schon vorhandenen und reservierten Domainnamen sollte daher selbstverständlich sein.